Herzinsuffizienz ist eine weit verbreitete Erkrankung.

Herzinsuffizienz ist ein Mühlstein um den Hals derer, die persönlich davon betroffen sind, und außerdem eine erhebliche sozioökonomische Belastung für die globalen Gesundheitssysteme. Als gemeinsame Endstrecke einer Vielzahl von kardiovaskulären Grunderkrankungen wie koronare Herzerkrankung oder Bluthochdruck beträgt ihre Prävalenz ungefähr 2 % der Gesamtpopulation in den Industrieländern. Da die Grunderkrankungen häufiger in einem fortgeschrittenen Alter auftreten, kommt Herzinsuffizienz häufiger bei älteren Menschen vor: Bis zu 10 % der Bürger, die älter als 75 Jahre sind, leiden an Herzinsuffizienz

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Sie behandeln Menschen mit Herzinsuffizienz?

Für Patientinnen
und Patienten

Sie möchten mehr Sicherheit bei Herzinsuffizienz?

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
für niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte

Fünf Prozent der deutschen Bevölkerung leiden an chronischer Herzinsuffizienz. Telemonitoring senkt die Gesamtmortalität und Hospitalisierungen deutlich. Wenn Ihre Patienten die Indikationsvoraussetzungen erfüllen, können sie am Telemonitoring teilnehmen. Telemonitoring bei Herzinsuffizienz füllt die Aufmerksamkeitslücke zwischen den Arztbesuchen und erfolgt in Zusammenarbeit zwischen primär behandelndem Arzt (PBA) und einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum der Schüchtermann-Klinik (TMZ). Als primär behandelnder Arzt stellen Sie die Indikation für das Telemonitoring und erhalten Informationen vom TMZ über eine etwaige Verschlechterung des Gesundheitszustandes.

Wie erhalten meine Patienten
mit Herzinsuffizienz
Telemonitoring?

  1. Indikations­voraussetzungen feststellen.
  2. Patienten aufklären
  3. An das Schüchtermann-TMZ überweisen.

Versicherte aller Krankenkassen, die die Indikationsvoraussetzungen erfüllen, können am Telemonitoring teilnehmen.

Indikations­voraussetzungen für
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Herzinsuffizienz nach NYHA II oder III

und

Die LV-Ejektionsfraktion ist derzeit oder war früher unter 40 %.

und

Der Patient ist im zurückliegenden Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt worden

entweder
oder

ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P oder CRT-D)

und

Die Herzinsuffizienz wird
leitliniengerecht behandelt.

und

Es sind keine Faktoren erkennbar, die die Gewährleistung einer Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden, oder die das Selbstmanagement des Patienten behindern würden.

Telemonitoring bei
Herzinsuffizienz funktioniert
ganz einfach!

Sie stellen die Indikation, überweisen an das TMZ zum Telemonitoring zusammen mit den notwendigen Dokumenten. Sie können dazu den Aufnahmebogen des Schüchtermann-TMZs nutzen. Sie behalten selbstverständlich die Therapie-Hoheit, das TMZ informiert Sie bei Auffälligkeiten im Telemonitoring mit möglicher therapeutischer Relevanz. Sie brauchen sich weder um die Technik kümmern, noch Hardware kaufen und keine Software installieren.

Telemonitoring bei
Herzinsuffizienz wird
extrabudgetär vergütet!

Die Vergütung erhalten Sie als primärbehandelnder Arzt außerhalb der budgetierten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung mit festen Preisen („extrabudgetär“).

Für weiterführende Informationen klicken Sie hier:

Ablauf des Telemonitorings

Telemedizinzentrum und fortgeschrittene Herzinsuffizienz- und Mechanische Kreislauf­unterstützungs-Ambulanz der Schüchtermann-Klinik

Nummer: 05424 641-30912

Erreichbarkeit: 7:00 Uhr – 15:30 Uhr

Mailadresse: vad-ambulanz@schuechtermann-klinik.de

VAD

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
für Patientinnen und Patienten

Wegen der hohen Wirksamkeit und der Vorteile für Sie als Patient wird Telemonitoring bei chronischer
Herzschwäche nun allen Patienten in ganz Deutschland kostenlos angeboten. Wissenschaftliche Ergebnisse
zeigen, dass Telemonitoring wirkt: Verschlechterung des Gesundheitszustandes werden frühzeitiger erkannt,
die Patienten kommen seltener ins Krankenhaus und leben länger.

Nur 3 Schritte zur Teilnahme
am Telemonitoring:

  1. Sprechen Sie Ihren Arzt an
  2. Ihr Arzt bestätigt, dass Sie am
    Telemonitoring Programm
    teilnehmen können
  3. Ihr Arzt überweist Sie an das
    telemedizinische Zentrum der
    Schüchtermann-Klinik

Versicherte aller Krankenkassen, die die Indikationsvoraussetzungen erfüllen, können am Telemonitoring teilnehmen.

Indikations­voraussetzungen für
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Herzinsuffizienz nach NYHA II oder III

und

Die LV-Ejektionsfraktion ist derzeit oder war früher unter 40 %.

und

Der Patient ist im zurückliegenden Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt worden

entweder
oder

ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P oder CRT-D)